Nach dem Regierungsentscheid vom letzten Mittwoch, dem 15. April, und trotz vorheriger Intervention von DGV und BWGV für eine Lockerung des Spielverbotes, hatten wir eigentlich darauf gehofft, ab der nächsten Wochen wieder Golf spielen zu können. Zunächst wurde von der Bundesregierung anders entschieden und die Restriktionen gelten weiterhin. Die staatlichen Stellen haben die Entscheidung nun auf den 30. April, gegebenenfalls mit Wirkung ab dem 5. Mai verschoben. – Sehen Sie dazu die Pressemitteilung des DGV vom 16.04.2020.
Aktuell, seit dem gestrigen Abend, wird jedoch überdeutlich erkennbar, dass die konkrete Umsetzung der Beschlüsse Ländersache ist. So erfahren wir aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen, dass teilweise eine kurzfristige Wiederaufnahme des Golfsports ab Montag, den 20. April (Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) oder ab dem 4. Mai (Schleswig-Holstein) möglich gemacht werden soll, bzw. dass man die fortgeschriebenen Verbotsregelungen noch einmal „nachschärfen“ (Sachsen) wird. Das bedeutet, soweit man dies jetzt endgültig abschätzen kann (offizielle Texte der Länderregelungen liegen noch nicht vor), dass jedenfalls in diesen Bundesländern die Wiedereröffnung unmittelbar bevorsteht oder eine baldige Wiedereröffnungsperspektive besteht.
Für das Land Baden-Württemberg gibt es zum jetztigen Zeitpunkt noch keine konkreten Beschlüsse, die die Öffnung von Golfanlagen betreffen.
Dass wir im April noch Wettspiele durchführen können, ist unwahrscheinlich und wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir bis zum 4. Mai alle Turniere abgesagt haben.
Sobald wir Informationen von unserem Landesverband erhalten, informieren wir Sie zeitnah.
Pressemitteilung des DGV vom 16.04.2020