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Bundesnotbremse außer Kraft

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für den Landkreis Waldshut wurde an fünf Werktagen in Folge ein Inzidenzwert von unter 100 durch das RKI festgestellt. Damit tritt die Bundes-Notbremse ab Montag, 24.05.2021 außer Kraft. Mit Außerkrafttreten der Bundesnotbremse gelten zunächst die Regelungen der Öffnungsstufe 1 der CoronaVO.

Damit gelten ab Montag, den 24.05.2021 folgende Lockerungen:

Gastronomische Betriebe dürfen von 06:00 bis 21:00 Uhr öffnen. Tische müssen mit 1,5 Meter Abstand gestellt und die Kontaktdokumentation muss sichergestellt sein. Sowohl außen, wie auch innen, benötigen die Gäste einen negativen Testnachweis, sofern sie nicht nachweislich genesen oder vollständig geimpft sind.
Im Innenbereich gilt eine Beschränkung von einem Gast pro 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen ist in Sportanlagen außen erlaubt.
Das bedeutet für uns, dass wieder in 4er Spielgruppen ohne Einschränkung gestartet werden darf.

Wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser neuen Verordnung einen weiteren Schritt hin zur Normalität mitteilen zu dürfen und wünschen Ihnen Allen schöne Golfrunden in Rickenbach mit einem gemütlichen Einkehrschwung bei Moni & Harald.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Reservation bei Moni & Harald erforderlich.

Wir freuen uns auf Sie!

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