Vermehrt erreichen uns Anfragen unseer Schweizer Mitglieder, ob für sie die Möglichkeit eines Grenzübertritts nach Deutschland zum Golf spielen besteht. In der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (Corona VO EQ) des Landes Baden-Württemberg vom 18. Januar 2021 ist festgelegt, dass Grenzübbertritte zum Einkaufen und für touristische Zwecke nicht erlaubt sind. Nach unserer Interpretation ist Golfspielen als touristischer Zweck einzuordnen. Bitte informieren Sie sich detailiert mittels angefügtem Link zum Land Baden-Württemberg Corona Verordnung
Safety first im GCR
Die Mitarbeiter des GCR und die Mitglieder des Vorstandes erhielten in der Winterpause einen umfangreichen Erste Hilfe Kurs durch das DRK.