MITGLIED WERDEN
ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT & SPIELRECHT
Für fortgeschrittene Golfer bieten wir attraktive Mitgliedschaften in unserem privaten Golfclub an.
Umfassende Betreuung, ein intaktes Clubleben in angenehmer, entspannter Atmosphäre, die Förderung der Jugend und des Mannschaftssports haben bei uns einen hohen Stellenwert.
Ordentliche Mitgliedschaft (O)
ab 01.01.2024-
Mitgliedsbeitrag von € 2.050,00 ist jährlich fällig mit Erwerb eines Mitglieder-Zertifikates zzgl. Investitionsumlage und Verbandsbeitrag.
Spielrecht Mitgliedschaft (S)
ab 01.01.2024-
1. Jahr Mitgliedschaft € 2.620,00 Jahresbeitrag
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2. Jahr Mitgliedschaft € 2.520,00 Jahresbeitrag
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3. Jahr Mitgliedschaft € 2.420,00 Jahresbeitrag
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Ab dem 4. Mitgliedsjahr S-Jahresbeitrag von € 2.310,00, jeweils zzgl. Investitionsumlage und Verbandsbeitrag.
Ordentliche Mitgliedschaft (O) |
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Mitgliedsjahr ist das Kalenderjahr. Zeitanteilige Berechnung des Beitrags bei unterjährigem Eintritt ab 1. Juni. Bei Eintritt bis 31. Mai wird der volle Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Mit Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Erwerb eines Mitglieder-Zertifikats |
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Jährlicher Mitgliedsbeitrag | € 2.050,00 |
Jährliche Investitionsumlage | € 150,00 |
Jährlicher Verbandsbeitrag | € 38,00 |
bei Ratenzahlung pro Monat* | € 196,00 |
Einmaliger Infrastrukturbeitrag² | € 1.000,00 |
* Beitrag ist monatlich fällig und ausschließlich im Lastschriftverfahren möglich. 5% Bearbeitungsgebühr inkludiert.
² Gilt für alle Eintritte nach der Mitgliederversammlung vom 19. April 2023. Der Infrastrukturbeitrag gilt für die Mitgliedschaftsform O, S und Z. Er wird von Neumitgliedern, welche direkt in die vorgenannten
Mitgliedschaftsformen eintreten, einmalig erhoben. Der Infrastrukturbeitrag wird auch bei Wechsel von einer
Probemitgliedschaft, Übergangsmitgliedschaft oder Businessmitgliedschaft in die Mitgliedschaftsformen O, S und Z einmalig erhoben. Der Infrastrukturbeitrag wird bei monatlicher Ratenzahlung sofort fällig und
in einem Betrag separat berechnet.
Spielrechts-Mitgliedschaft (S) | |
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Statt der Ordentlichen Mitgliedschaft und dem damit verbundenen Erwerb eines Mitglieder-Zertifikates, kann diese Form der Mitgliedschaft gewählt werden. Mitgliedsjahr ist das Kalenderjahr. Zeitanteilige Berechnung des Beitrags bei unterjährigem Eintritt ab 1. Juni. Bei Eintritt bis 31. Mai wird der volle Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Ohne Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. | |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag im 1. Jahr | € 2.620,00 |
Jährliche Investitionsumlage | € 150,00 |
Jährlicher Verbandsbeitrag | € 38,00 |
bei Ratenzahlung pro Monat* | € 246,00 |
Einmaliger Infrastrukturbeitrag² | € 1.000,00 |
* Beitrag ist monatlich fällig und ausschließlich im Lastschriftverfahren möglich. 5% Bearbeitungsgebühr inkludiert.
² Gilt für alle Eintritte nach der Mitgliederversammlung vom 19. April 2023. Der Infrastrukturbeitrag gilt für die Mitgliedschaftsform O, S und Z. Er wird von Neumitgliedern, welche direkt in die vorgenannten Mitgliedschaftsformen eintreten, einmalig erhoben. Der Infrastrukturbeitrag wird auch bei Wechsel von einer Probemitgliedschaft, Übergangsmitgliedschaft oder Businessmitgliedschaft in die Mitgliedschaftsformen O, S und Z einmalig erhoben. Der Infrastrukturbeitrag wird bei monatlicher Ratenzahlung sofort fällig und in einem Betrag separat berechnet.
Information & Beratung
Gerne zeigen wir Ihnen unsere Anlage und geben Ihnen Auskunft auf alle Ihre Fragen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie einfach vorbei.